Reitplatznutzung nur noch mit 2G

Liebe Mitglieder des RSVK,

nach den letzten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ist ab sofort eine Nutzung des Platzes nur noch mit 2G möglich, also

  • geimpft
  • genesen (mit Bescheinigung)
  • Ausnahmen
    • Gleichgestellte (mit ärztlichem Attest, dass Impfung nicht möglich ist)
    • Kinder bis 15 Jahre

In Abstimmung mit dem Ordnungsamt ist es – statt einer Einlasskontrolle – möglich, daß alle Mitglieder vor der nächsten Platzbenutzung einen entsprechenden Nachweis an den Vorstand mailen. Der Nachweis kann z.B. als Screenshot des Zertifikats mit QR-Code aus der App, Scan oder Fotos vom Zertifikat oder Impfpass erfolgen. Bitte mailen an: office@rsvk.de. Einreichen müsst Ihr den Nachweis nur einmal. Wichtig! Der Nachweis muss vor(!) Betreten des Platzes beim Vorstand vorliegen.

Wenn Ihr den Nachweis erbracht habt, könnt Ihr den Platz nutzen, auch wenn Ihr keine Bestätigungsemail bekommen habt.

Mit Kontrollen durch den Vorstand und/oder das Ordnungsamt auf dem Platz muss jederzeit gerechnet werden, also daher bitte immer den Nachweis mitführen.

Mit der Übersendung Eurer Nachweise stimmt Ihr der Speicherung zum Zweck des Nachweises und zur Führung einer Liste der nutzungsberechtigten Personen zu, auf die jedes Vorstandsmitglied bei seinen Kontrollen zugreifen kann.

Nach derzeitigem Stand der Corona-Schutzverordnung ist dies die einzige Möglichkeit, den Platz für Euch offen zu halten. Bitte achtet darauf, dass diese Regeln auch für Trainer, Schmiede, Tierärzte u.a. gelten, die Ihr auf das Gelände bestellt.

Bitte beachtet, dass sich die Regeln angesichts weiterer Änderungen der Corona-Schutzverordnung oder geänderter Ausführungsbestimmungen jederzeit ändern können. Bitte informiert Euch also vor jedem Besuch der Anlage auf unserer Homepage

Liebe Grüße

Der Vorstand

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